Mitgliedschaft
Mitgliedschaften des Deutschen Hörverbandes e.V.:
Der Deutsche Hörverband ist Mitglied in folgenden Verbänden
Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (www.deutsche-gesellschaft.de)
Angestrebt sind Mitgliedschaft in der BAG Selbsthilfe und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Mitglied werden im Deutschen Hörverband e.V.:
In der derzeitigen Struktur können Verbände ordentliches (stimmberechtigtes) Mitglied werden, die gemeinnützig sind und die Interessen von Menschen mit Hörbeeinträchtigung auf Landes- oder Bundesebene vertreten. Sie beantragen die Mitgliedschaft bitte formlos per E-Mail an . Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Im jetzigen einfachen Modell der Mitgliedschaften ist nur dieser Typ der ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt
Andere Vereinigungen und Personen, die diese Ziele vertreten, können außerordentliches Mitglied werden und mit Rederecht an den Versammlungen teilnehmen. Sie richten ihren Aufnahmeantrag bitte an den Vorstand, vorzugsweise per E-Mail an . Hier ist das Antragsformular: DHV Mitgliedsantrag a.o.Mitglied
Durch die Mitgliedschaft
setzt man ein Zeichen für die gemeinsame Vertretung der vorwiegend lautsprachlich kommunizierenden Menschen mit Hörbeeinträchtigung
kann man sich an der Entwicklung beteiligen
kann man die gemeinsame Zukunft mitgestalten
Wer Mitglied werden möchte, beantragt seine Aufnahme durch eine E-Mail an
Eine Liste der derzeitigen ordentlichen Mitglieder findet man hier.