Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Mitgliedschaft

Mitgliedschaften des Deutschen Hörverbandes e.V.:

Der Deutsche Hörverband ist Mitglied in folgenden Verbänden

Angestrebt sind Mitgliedschaft in der BAG Selbsthilfe und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

 

Mitglied werden im Deutschen Hörverband e.V.:

 

In der derzeitigen Struktur können Verbände ordentliches (stimmberechtigtes) Mitglied werden, die gemeinnützig sind und die Interessen von Menschen mit Hörbeeinträchtigung auf Landes- oder Bundesebene vertreten. Sie beantragen die Mitgliedschaft bitte formlos per E-Mail an . Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Im jetzigen einfachen Modell der Mitgliedschaften ist nur dieser Typ der ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt

 

Andere Vereinigungen und Personen, die diese Ziele vertreten, können außerordentliches Mitglied werden und mit Rederecht an den Versammlungen teilnehmen. Sie richten ihren Aufnahmeantrag bitte an den Vorstand, vorzugsweise per E-Mail an  . Hier ist das Antragsformular: DHV Mitgliedsantrag a.o.Mitglied

 

Durch die Mitgliedschaft

  • setzt man ein Zeichen für die gemeinsame Vertretung der vorwiegend lautsprachlich kommunizierenden Menschen mit Hörbeeinträchtigung

  • kann man sich an der Entwicklung beteiligen

  • kann man die gemeinsame Zukunft mitgestalten

Wer Mitglied werden möchte, beantragt seine Aufnahme durch eine E-Mail an  

Eine Liste der derzeitigen ordentlichen Mitglieder findet man hier.